Freitag, April 11, 2008

Fussgängerstreifen

In Dielsdorf wurde ein Fussgängerstreifen mit aufgemalter Schutzinsel angebracht (Unterländer). Erstaunt wird festgestellt, dass die optische Fahrbanverengung und der Fussgängerstreifen die Geschwindigkeit der Autofahrer drosselt - welch eine Erkenntnis!

Dauernd wird reklamiert, dass innerorts die Geschwindigkeiten nicht eingehalten werde. Anderseits ist es nicht möglich, optische Effekte auf der Fahrbahn anzubringen, welche dem Autofahrer klar machen, dass hier keine freie Fahrt ist.

Die geltenden Gesetze für das Anlegen von Fussgängerstreifen sind in der Schweiz fragwürdig. Sie berücksichtigen nämlich nicht die lokalen Gegebenheiten und beachten nicht das Verhalten der Bevölkerung.

Hier ein Beispiel aus Schöfflisdorf - ein paar Dörfer weiter an der gleichen Strasse. Zuerst einmal die Karte aus Google:


Wir hatten früher zwei Fussgängerstreifen – einer bei A und einer bei B.

Auf dem Streifen bei B ereignete sich ein tödlicher Unfall, worauf dieser entfernt wurde.

Sowohl bei Stelle A, wie bei Stelle B kann der gesamte Verkehr nicht eingesehen werden. Die Stellen befinden sich vor und hinter einer Kuppe. Bei der Stelle B wird die Sicht zusätzlich durch eine Hausecke behindert.

Die Verkehrsplaner haben beschlossen, dass die Stelle B aufgehoben wird und zukünftig alle Fussgänger über die Stelle A zu gehen haben. Diese lassen sich aber durch gelbe Striche nicht wirklich beeinflussen und wählen statt dem vorgegebenen Weg 1 den Weg 2 zum Bahnhof. Dabei müssen sie irgendwo „wild“ die Strasse überqueren.

Eigentlich wäre an der gut einsehbaren Stelle C ein Fussgängerstreifen sinnvoll. Die Gesetzgebung verbietet(!) aber die Anlage, weil der Streifen zu nahe zu den bereits existierenden bei A und D zu liegen kommen würde. Von Logik ist an dieser Stelle gleich wenig zu sehen wie vom Fussgängerstreifen bei Stelle A.

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